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Samstag, 10. Mai 2008

Standesamtliche Hochzeit

Für manches Brautpaar ist die Standesamtliche Hochzeit mehr oder weniger ein "notwendiges Übel", denn schon alleine dieser Ausdruck klinkt schon sehr förmlich. Doch möchte das Paar vor dem Gesetz verheiratet sein, ist der Gang zum Standesbeamten unerlässlich.
Nur durch seinen Segen gilt man auch als Mann und Frau. Der gemeinsame Wunsch "Ja, wir heiraten" bekommt hier seinen amtlichen Stempel.

Das Aufgebot kann frühestens ein halbes Jahr vor dem geplanten Termin für die Hochzeit bestellen. Ob man sich dabei für das Standesamt seines bisherigen oder des zukünfigen Wohnortes entscheidet oder oder ganz woanders heiraten will, können Braut und Bräutigam frei entscheiden. Traditionell werden immer noch gerne zwei Trauzeugen vom Brautpaar benannt, obwohl dies heute keine Vorschrift mehr ist.

Nach der Trauung durch den Standesbeamten erhält das frisch vermählte Ehepaar noch die Heiratsurkunde. Für Brautpaare, die keine Kirchliche Hochzeit feiern möchten, kann in Absprache auch die Räumlichkeiten des Standesamtes etwas feierlich geschmückt werden.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Hallo Hochzeiter,

das ist ja interessant: Wusste gar nicht, dass man nicht beim eigenen Standesamt heiraten muss. Danke für die Info.

Gruß Juliane