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Montag, 30. August 2010

Liebe am Arbeitsplatz

Dass eine verheiratete Frau nicht mehr so wie früher nur am Herd steht, den Haushalt verrichtet und wartet, dass abends der Mann von der Arbeit heim kommt, macht sich ganz klar bemerkbar: Ungefähr 10 Prozent lernen ihren Partner am Arbeitsplatz kennen. Dass es dabei auch zu Problemen kommen kann, vor allen Dingen wenn die Beziehung in die Brüche geht, ist logisch. Die Auswirkungen und Folgen hängen dabei
ganz davon ab, wie die Konstellationen sind: Bei Chef mit Angestellter, zwei Angestellte unter einander oder wenn auch noch eine Auszubildende im Spiel ist, sind natürlich ganz unterschiedliche Ausgangspositionen.
Dabei kann es nicht nur zu Problemen führen, wenn es Unstimmigkeiten gibt. Ist die Liebe und Sehnsucht nach dem Anderen zu groß, sodass man sich während der Arbeitszeit ein paar Minuten „gönnt“, wird der Vorgesetzte schnell was dagegen haben. Für die Firmenleitung ist die Liebe am Arbeitsplatz meist solange ok, solange die Arbeitsleistung nicht nachlässt. Macht der Arbeitnehmer auf einmal viele Fehler oder wird unzeverlässlich, kann das nicht unerhebliche Folgen haben: Kümmert man sich nicht mehr in ausrechendem Maße um seine arbeitsvertraglichen Pflichten, kann das durchaus ein Abmahnung zur Folge haben.
Doch selbst wenn der Arbeitsgeber schon des öfteren negative Erfahrungen damit gemacht hat, wenn es innerhalb seiner Belegschaft „gefunkt“ hat, so ist doch eines klar: Eine Arbeitsvertragsklausel, die eine Beziehung im Kollegenkreis verbietet, ist unzulässig!