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Samstag, 4. Juli 2009

Lebenspartnerschaft jetzt auf dem Standesamt möglich

Ab August ist es jetzt auch im Freistaat Bayern möglich, dass Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare auf dem Standesamt beschlossen werden. Bisher war die Verpartnerung nur bei einem Notar möglich. Lesben und Schwule können also heiraten wie alle anderen Paare auch.

Möglich gemacht wurde dies durch die FDP, dem neuen Koalitions- und Regierungspartner der bayerischen CSU. Die FDP hatte dieses Thema mit in die Koalitionsverhandlungen im vergangen Herbst gebracht und sich damit durchgesetzt. Der Landtag beschloss nun die entsprechende Änderung im Lebenspartnerschaftsgesetz. Für die bayerische FDP gehört die „Hochzeit zweiter Klasse“ endlich der Vergangenheit an.
Allerdings wurden offenbar einige Standesämter von diesem neuen Gesetzt überrascht. In der Landeshaupt München jedoch scheint man gut vorbereitet zu sein. Hier wurden bereits Workshops und Schulungen für Standesbeamte abgehalten, um ihnen einen einfühlsamen Umgang mit Schwulen und Lesben zu vermitteln.