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Samstag, 10. Mai 2008

Kirchliche Hochzeit

Rein rechtlich gesehen ist zwar nur die standesamtliche Hochzeit erforderlich, doch für viele Brautpaare ist die festliche Trauung in der Kirche ein fester Bestandteil einer Eheschließung.

Damit man als Braut und Bräutigam zusammen mit seinen Hochzeitsgästen feierlich in das gewählte Gotteshaus einziehen kann, müssen einige Bedingungen erfüllt sein.
So muss mindestens einer der beiden getauft sein. Außerdem ist es erforderlich, dass wiederum mindestens einer Mitglied in der Kirchengemeinde ist. Ist es für die Braut oder den Bräutigam bereits die zweite Eheschließung, kann es bei der katholischen Kirche Probleme geben, bei der evangelischen eher nicht.

Im Traugespräch, das das zukünftige Ehepaar mit dem Priester führt, werden neben allgemeinen Empfehlungen für eine christlich zu führende Ehe natürlch der Ablauf der feierlichen Zeremonie in der Kirche besprochen.

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